Zahlt die Krankenkasse Nikotinpflaster und Kurse?
Ein Rauchstoppkurs, Nikotinpflaster, Kaugummis oder ein verschreibungspflichtiges Medikament können Geld kosten. Viele Versicherte wissen deshalb nicht, welche Leistungen ihre Krankenkasse übernimmt – und kaufen Hilfen vorschnell selbst.
Nicht jede Krankenkasse erstattet jeden Kurs in derselben Höhe. Auch ein selbst gekauftes Nikotinpflaster wird nicht automatisch nachträglich bezahlt. Deshalb solltest du Kurs, Programm und Verordnungsweg vor Beginn prüfen.
Häufig ganz oder teilweise bezuschusst
Das Angebot muss in der Regel als Präventionskurs anerkannt sein. Höhe, Höchstbetrag und Anzahl der geförderten Kurse unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Bei schwerer Abhängigkeit möglich
Nicotinersatz und Vareniclin können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Kassenrezept verordnet werden.
Nicht einfach zuerst selbst kaufen
Privatrezept, Selbstkauf und nachträgliche Erstattung sind nicht dasselbe wie eine ordnungsgemäße Verordnung auf Kassenrezept.
Fachlich geprüft am 1. August 2026. Nächste turnusmäßige Prüfung spätestens am 1. Februar 2027. Besonders zu prüfen sind § 34 SGB V, die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage IIa, der GKV-Leitfaden Prävention und die aktuellen Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen.
Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei der Raucherentwöhnung?
Bei der Kostenübernahme müssen zwei verschiedene Leistungen getrennt betrachtet werden: das Entwöhnungsprogramm und die begleitenden Arzneimittel.
Kurse und Programme
Gesetzliche Krankenkassen fördern qualitätsgeprüfte Präventionskurse zur Förderung des Nichtrauchens.
Je nach Kasse kann das bedeuten:
- kostenfreier kasseneigener Kurs,
- Gutschein für ein anerkanntes Angebot,
- anteilige Erstattung oder
- Erstattung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Arzneimittel
Seit dem 20. August 2025 besteht unter engen Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung.
Erstattungsfähig sind derzeit:
- Arzneimittel mit Nicotin und
- Arzneimittel mit Vareniclin.
Dafür müssen eine schwere Tabakabhängigkeit und die Teilnahme an einem evidenzbasierten Entwöhnungsprogramm vorliegen.
Ein bezuschusster Kurs bedeutet nicht automatisch, dass Medikamente bezahlt werden. Umgekehrt muss für ein Arzneimittel auf Kassenrezept ein geeignetes Begleitprogramm nachgewiesen werden.
| Leistung | Grundsätzliche Einordnung | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|
| ZPP-zertifizierter Rauchstoppkurs | Förderung möglich | Von der Kasse anerkannt, regelmäßige Teilnahme und Einhaltung ihrer Erstattungsregeln. |
| Kasseneigener Nichtraucherkurs | Häufig kostenfrei | Buchung über die eigene Krankenkasse und Erfüllung der Teilnahmebedingungen. |
| Nicotinersatz auf Kassenrezept | Unter Voraussetzungen möglich | Schwere Tabakabhängigkeit, geeignetes Programm und ärztliche Verordnung. |
| Vareniclin auf Kassenrezept | Unter Voraussetzungen möglich | Schwere Tabakabhängigkeit, geeignetes Programm und ärztliche Verordnung. |
| Selbst gekauftes Nikotinpflaster | Keine automatische Erstattung | Vor dem Kauf den vorgesehenen Verordnungsweg klären. |
| Hypnose oder Akupunktur | Nicht automatisch Kassenleistung | Nur bei ausdrücklicher Anerkennung, Zusatzleistung oder Einzelfallzusage. |
| Beliebiger Onlinekurs | Zertifizierung prüfen | Werbung mit „Rauchfrei“ allein reicht für eine Erstattung nicht aus. |
Welche Nichtraucherkurse bezuschusst die Krankenkasse?
Präventionskurse zur Förderung des Nichtrauchens gehören zum Handlungsfeld Suchtmittelkonsum des GKV-Leitfadens Prävention.
Förderfähig können Präsenzkurse und geeignete digitale Kurse sein. Das Angebot muss die fachlichen und methodischen Qualitätskriterien erfüllen.
Präsenzkurs
Mehrere Termine in einer Gruppe oder bei einem anerkannten Anbieter. Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Onlinekurs
Ein zertifiziertes digitales Programm kann ebenfalls förderfähig sein. Nicht jede App und nicht jeder Videokurs erfüllt die Voraussetzungen.
Kasseneigenes Angebot
Manche Krankenkassen stellen eigene Kurse, Gutscheine oder digitale Programme kostenfrei zur Verfügung.
Wie viel erstattet die Krankenkasse?
Dafür gibt es keinen bundesweit einheitlichen Eurobetrag. Die konkrete Erstattung wird von der jeweiligen Krankenkasse geregelt.
Unterschiedlich sein können:
- der prozentuale Zuschuss,
- der maximale Erstattungsbetrag,
- die Zahl der förderfähigen Kurse pro Kalenderjahr,
- die geforderte Mindestteilnahme,
- die Abrechnung von Präsenz- und Onlinekursen sowie
- die Frage, ob du zunächst selbst bezahlen musst.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Bei externen Präventionskursen zahlst du häufig zunächst selbst. Nach dem Kurs reichst du Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei deiner Krankenkasse ein.
Bei kasseneigenen Angeboten oder einem Gutschein kann die Abrechnung direkt erfolgen, sodass du nichts oder nur einen Eigenanteil vorstrecken musst.
Was bedeutet ZPP-zertifiziert?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention, kurz ZPP, prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Präventionskurse und die Qualifikation der Kursleitungen.
Geprüft werden unter anderem:
- das Kurskonzept,
- die wissenschaftliche Grundlage,
- der zeitliche Umfang,
- die Methoden des Programms,
- die Qualifikation der Kursleitung und
- die Einhaltung der Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention.
Frage den Anbieter nach der Kurs-ID oder suche das Angebot im offiziellen Kursverzeichnis. Lass dir anschließend von deiner Krankenkasse bestätigen, dass der konkrete Kurs in deinem Tarif beziehungsweise bei deiner Kasse förderfähig ist.
Ist der konkrete Kurs zertifiziert?
Nicht nur der Anbieter, sondern das konkrete Kurskonzept muss anerkannt sein.
Ist die Zertifizierung noch gültig?
Zertifizierungen können auslaufen oder sich auf eine bestimmte Durchführung beziehen.
Welche Unterlagen braucht die Kasse?
Kläre Rechnung, Teilnahmebescheinigung, Kurs-ID und Einreichungsweg vor Kursbeginn.
Wann bezahlt die Krankenkasse Nikotinpflaster oder Medikamente?
Arzneimittel zur Raucherentwöhnung waren lange grundsätzlich als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von der gesetzlichen Versorgung ausgeschlossen.
Seit dem 20. August 2025 gilt eine gesetzliche Ausnahme für Menschen mit schwerer Tabakabhängigkeit, die gleichzeitig an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen.
Ärztinnen und Ärzte können Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin oder Vareniclin auf Kassenrezept verordnen, wenn die Voraussetzungen des § 34 Absatz 2 SGB V und der Arzneimittel-Richtlinie erfüllt sind.
Nicotinersatz
Dazu gehören je nach zugelassenem Arzneimittel beispielsweise Pflaster, Kaugummis oder andere Darreichungsformen mit Nicotin.
Vareniclin
Der verschreibungspflichtige Wirkstoff kann Entzug und das belohnende Erleben des Rauchens beeinflussen.
Nicht beliebig kombinierbar
Die Kombination von Nicotin und Vareniclin ist nach der aktuellen Kassenregelung nicht gemeinsam verordnungsfähig.
Welche Wirkstoffe werden derzeit nicht über diese Sonderregelung bezahlt?
Nach dem geprüften Stand vom 1. August 2026 gehören Cytisin und Bupropion nicht zu den über Anlage IIa erstattungsfähigen Wirkstoffen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Wirkstoff medizinisch nie eingesetzt werden darf. Es bedeutet, dass er nicht unter den aktuellen besonderen Kassenanspruch für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung fällt.
Eine ausführliche Einordnung der verschiedenen Produkte findest du unter Was ist Nikotinersatztherapie?.
Wann gilt eine Tabakabhängigkeit als schwer?
Ein starker Wunsch nach Unterstützung allein reicht für den besonderen Arzneimittelanspruch nicht aus. Der Schweregrad muss ärztlich festgestellt und dokumentiert werden.
Ausgangspunkt ist die Diagnose eines Abhängigkeitssyndroms durch Tabak. Anschließend wird geprüft, ob eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt.
Fagerström-Test
Beim Fagerström-Test für Zigarettenabhängigkeit gilt nach der G-BA-Regelung ein Punktwert ab 6 als Hinweis auf eine schwere Abhängigkeit.
Gefragt wird unter anderem nach der ersten Zigarette am Morgen, der täglichen Menge und Schwierigkeiten in rauchfreien Situationen.
Besondere Risikokonstellation
Eine schwere Abhängigkeit kann auch angenommen werden, wenn ein Tabakverzicht trotz bestehender gesundheitlicher Risiken nicht gelingt.
Der G-BA nennt als Beispiele COPD, Asthma und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Bereite dich mit unserem Fagerström-Test auf das Gespräch vor.
Welches Entwöhnungsprogramm ist für das Kassenrezept nötig?
Das Arzneimittel darf nicht als alleinige Maßnahme ohne begleitendes Programm verordnet werden. Du musst an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen.
Geeignet können beispielsweise sein:
- anerkannte Präsenzkurse,
- zertifizierte Onlinekurse,
- geeignete Programme einer gesetzlichen Krankenkasse,
- geeignete ambulante Programme eines Krankenhauses sowie
- bestimmte dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen für das Abhängigkeitssyndrom durch Tabak.
Programm auswählen
Prüfe Zertifizierung und Eignung für die Arzneimittelverordnung.
Anmelden
Du benötigst einen nachvollziehbaren Nachweis über Anmeldung oder Einschreibung.
Arztgespräch
Abhängigkeit, Risiken, Gegenanzeigen und Wirkstoffwahl werden geprüft.
Kassenrezept
Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die Verordnung zulasten der GKV.
Was solltest du zum Arzttermin mitbringen?
- Name und Anbieter des Programms,
- Anmelde- oder Teilnahmebestätigung,
- Beginn, Dauer und geplantes Ende,
- falls vorhanden die ZPP-Kurs-ID,
- Liste deiner Medikamente und Vorerkrankungen sowie
- Informationen über frühere Rauchstoppversuche.
Muss ich trotz Kassenrezept etwas zuzahlen?
Für zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnete Arzneimittel gelten grundsätzlich die üblichen gesetzlichen Zuzahlungsregeln.
Grundsätzlich 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung – jedoch niemals mehr als der tatsächliche Preis des Arzneimittels.
Die Zuzahlung kann geringer ausfallen oder entfallen, wenn:
- du noch nicht 18 Jahre alt bist,
- du eine gültige Zuzahlungsbefreiung besitzt,
- das konkrete Arzneimittel von der Zuzahlung befreit ist oder
- deine Krankenkasse die Zuzahlung aufgrund eines Rabattvertrags ermäßigt oder aufhebt.
Wann ist ein erneuter Arzneimittelanspruch möglich?
Nach Abschluss einer entsprechenden Behandlung besteht ein erneuter Anspruch frühestens nach drei Jahren.
Das bedeutet nicht, dass du bei einem früheren Rückfall keine Beratung oder andere Unterstützung erhalten darfst. Die Dreijahresfrist bezieht sich auf den besonderen gesetzlichen Anspruch auf diese Arzneimittelversorgung.
Was bezahlt die Krankenkasse meistens nicht automatisch?
Selbst gekaufte Präparate
Pflaster, Kaugummis oder Sprays, die ohne vorherige Verordnung privat gekauft wurden, werden nicht automatisch nachträglich erstattet.
Beliebige Hypnoseangebote
Hypnose ist nicht allein aufgrund der Bezeichnung Raucherentwöhnung eine reguläre Kassenleistung.
Akupunktur zum Rauchstopp
Eine allgemeine gesetzliche Kostenübernahme für Akupunktur zur Tabakentwöhnung besteht nicht.
Nicht zertifizierte Kurse
Ein privater Coach oder Videokurs kann hilfreich sein, aber ohne Anerkennung ist eine Erstattung unsicher.
Beliebige Bücher und E-Books
Selbsthilfebücher werden üblicherweise nicht als medizinische Kassenleistung erstattet.
Produkte ohne Zulassung
Nikotinbeutel, Nahrungsergänzungsmittel und nicht zugelassene Entwöhnungsprodukte werden nicht durch den neuen Arzneimittelanspruch erfasst.
Interaktiver Kostenübernahme-Check
Wähle aus, welche Unterstützung dich interessiert. Der Check zeigt den wahrscheinlich richtigen nächsten Schritt, ersetzt aber keine Kostenzusage.
So gehst du bei der Kostenübernahme richtig vor
Entscheide, welche Hilfe du brauchst
Möchtest du einen Kurs, Arzneimittel, ein digitales Programm oder eine Kombination aus Programm und Medikament?
Prüfe deine Krankenkasse
Suche nach Präventionskursen, Nichtraucherprogrammen, Gesundheitskursen und Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung.
Lass dir die Bedingungen nennen
Frage nach Zertifizierung, Zuschusshöhe, Höchstbetrag, Mindestteilnahme, jährlicher Begrenzung und Einreichungsfrist.
Melde dich zum geeigneten Programm an
Für das Kassenrezept benötigst du einen nachvollziehbaren Nachweis über das begleitende Programm.
Vereinbare einen Arzttermin
Lass Abhängigkeit, gesundheitliche Risiken, Vorerkrankungen, Medikamente und geeignete Entwöhnungsarzneimittel prüfen.
Kaufe Arzneimittel erst nach der Verordnung
Ein Privatkauf lässt sich nicht einfach nachträglich in eine Kassenleistung umwandeln.
Nimm regelmäßig am Programm teil
Die Teilnahme gehört zum Behandlungskonzept und kann auch für die Kurserstattung entscheidend sein.
Bewahre alle Nachweise auf
Rechnung, Teilnahmebescheinigung, Rezeptunterlagen und Schriftverkehr mit der Krankenkasse solltest du gesammelt aufbewahren.
Textvorlage für deine Krankenkasse
Was bezahlt die private Krankenversicherung?
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine für alle Tarife einheitliche Regelung. Entscheidend sind dein Versicherungsvertrag, der konkrete Tarif, der Selbstbehalt und die medizinische Begründung.
Je nach Tarif können erstattungsfähig sein:
- ärztliche Diagnostik und Beratung,
- verschreibungspflichtige Arzneimittel,
- Nicotinersatz,
- strukturierte Entwöhnungsprogramme oder
- Präventions- und Gesundheitskurse.
Beamte und andere Beihilfeberechtigte sollten zusätzlich die Beihilfevorschriften ihres Dienstherrn prüfen. Eine Erstattung durch die private Restkostenversicherung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Beihilfe denselben Anteil übernimmt.
Sonderfälle: COPD, Krankenhaus, Reha und betriebliche Angebote
COPD oder Asthma
Wenn ein Rauchstopp trotz bestehender Risikokonstellation nicht gelingt, kann dies bei der Feststellung einer schweren Abhängigkeit berücksichtigt werden.
Krankenhaus
Eine Tabakentwöhnung kann Bestandteil einer stationären Behandlung oder eines geeigneten ambulanten Krankenhausprogramms sein.
Rehabilitation
In einer medizinischen Reha kann die Tabakentwöhnung Teil des Gesamtbehandlungsplans sein. Dann gelten die Regelungen des jeweiligen Rehabilitationsträgers.
DMP
Bei strukturierten Behandlungsprogrammen etwa für COPD oder Herzkrankheiten wird der Rauchstatus regelmäßig thematisiert. Frage nach konkreten Entwöhnungsangeboten.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können Rauchstoppkurse kostenfrei anbieten. Das ist organisatorisch von einer individuellen Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu unterscheiden.
Bonusprogramm
Einzelne Kassen honorieren die Teilnahme an Gesundheitsmaßnahmen zusätzlich mit Punkten, Geld- oder Sachprämien. Die Bedingungen sind kassenabhängig.
Kostenlose Rauchstopp-Hilfe ohne Kassenantrag
Auch ohne Kurserstattung oder Rezept stehen kostenfreie Unterstützungsangebote zur Verfügung.
BIÖG-Telefonberatung
Kostenfreie Beratung unter 0800 8 31 31 31. Die Beratung unterstützt bei Vorbereitung, Rauchstopp und Rückfallprophylaxe.
Kostenfreies Ausstiegsprogramm
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt auf rauchfrei-info.de ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm bereit.
Tools auf Nichtraucherzone
Nutze Rauchfrei-Plan, Checkliste, Notfallplan, Timer und weitere praktische Hilfen für deinen Alltag.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme der Raucherentwöhnung
Bezahlt die Krankenkasse einen Rauchstoppkurs?
Gesetzliche Krankenkassen fördern qualitätsgeprüfte Präventionskurse zur Förderung des Nichtrauchens. Höhe, Höchstbetrag, jährliche Begrenzung und Teilnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Werden Nikotinpflaster von der Krankenkasse bezahlt?
Seit dem 20. August 2025 können nicotinhaltige Arzneimittel bei schwerer Tabakabhängigkeit im Rahmen eines geeigneten Tabakentwöhnungsprogramms auf Kassenrezept verordnet werden.
Bezahlt die Krankenkasse Nikotinkaugummis?
Nicotinhaltige Arzneimittel können unter den gesetzlichen Voraussetzungen verordnet werden. Entscheidend sind schwere Tabakabhängigkeit, Programmteilnahme und ärztliche Verordnung.
Wird Vareniclin von der Krankenkasse übernommen?
Ja, unter den Voraussetzungen des § 34 Absatz 2 SGB V kann Vareniclin auf Kassenrezept verordnet werden.
Wird Bupropion zur Raucherentwöhnung bezahlt?
Nach dem geprüften Stand vom 1. August 2026 gehört Bupropion nicht zu den Wirkstoffen, die über die besondere Regelung der Anlage IIa erstattet werden.
Wird Cytisin von der Krankenkasse übernommen?
Nach dem geprüften Stand vom 1. August 2026 ist Cytisin nicht Bestandteil des besonderen gesetzlichen Erstattungsanspruchs.
Was bedeutet schwere Tabakabhängigkeit?
Nach der G-BA-Regelung kann sie unter anderem ab 6 Punkten im Fagerström-Test angenommen werden. Sie kann auch vorliegen, wenn ein Rauchstopp trotz bestimmter Risikokonstellationen wie COPD, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt.
Reicht ein Fagerström-Test aus dem Internet?
Nein. Ein Selbsttest kann vorbereiten, die schwere Tabakabhängigkeit muss für die Verordnung aber ärztlich festgestellt und dokumentiert werden.
Muss ich zusätzlich an einem Kurs teilnehmen?
Für den besonderen Arzneimittelanspruch ist die Teilnahme an einem geeigneten evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm erforderlich.
Kann ich erst Pflaster kaufen und dann die Rechnung einreichen?
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Selbst gekaufte Präparate werden nicht automatisch nachträglich erstattet. Kläre den Verordnungsweg vor dem Kauf.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für einen Kurs?
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Manche Kassen übernehmen eigene Angebote vollständig, andere erstatten einen prozentualen Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag.
Muss der Kurs ZPP-zertifiziert sein?
Für die reguläre Förderung als Präventionskurs ist die Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention in der Regel entscheidend.
Werden Onlinekurse übernommen?
Zertifizierte digitale Präventionskurse können gefördert werden. Ein beliebiger Onlinekurs oder eine beliebige App ist nicht automatisch erstattungsfähig.
Bezahlt die Krankenkasse Hypnose gegen Rauchen?
Eine allgemeine Kostenübernahme besteht nicht. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn deine Krankenkasse eine entsprechende freiwillige Leistung oder Einzelfallzusage anbietet.
Wird Akupunktur zur Raucherentwöhnung bezahlt?
Akupunktur zur Raucherentwöhnung gehört nicht allgemein zu den regulären GKV-Leistungen. Frage vor Behandlungsbeginn nach einer möglichen Zusatzleistung.
Wie hoch ist die Zuzahlung für die Medikamente?
Grundsätzlich gelten die üblichen Arzneimittel-Zuzahlungen: 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung, sofern keine Befreiung oder Ermäßigung besteht.
Kann Nicotin mit Vareniclin kombiniert werden?
Die Kombination beider Wirkstoffe ist nach der aktuellen G-BA-Regelung nicht gemeinsam zulasten der Krankenkasse verordnungsfähig.
Wie lange werden Medikamente bezahlt?
Drei Monate nach Behandlungsbeginn prüft die Ärztin oder der Arzt, ob die weitere medikamentöse Unterstützung notwendig ist.
Kann ich die Kassenleistung nach einem Rückfall erneut nutzen?
Ein erneuter Anspruch auf die besondere Arzneimittelversorgung besteht frühestens drei Jahre nach Abschluss der vorherigen Behandlung.
Was gilt bei COPD oder einer Herzerkrankung?
Wenn der Tabakverzicht trotz einer solchen Risikokonstellation nicht gelingt, kann dies bei der ärztlichen Feststellung einer schweren Tabakabhängigkeit berücksichtigt werden.
Bezahlt die private Krankenversicherung die Raucherentwöhnung?
Das hängt vom konkreten Tarif, dem Selbstbehalt und der medizinischen Begründung ab. Hole vor Kurs- oder Behandlungsbeginn eine schriftliche Leistungszusage ein.
Gibt es kostenlose Hilfe ohne Krankenkasse?
Ja. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet eine kostenfreie Telefonberatung unter 0800 8 31 31 31 und ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm an.
Quellen und Aktualisierungsgrundlage
Die gesetzlichen Regeln zur Tabakentwöhnung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Diese Seite wird deshalb mindestens halbjährlich und zusätzlich bei relevanten Gesetzes- oder Richtlinienänderungen geprüft.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Anlage IIa der Arzneimittel-Richtlinie
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 20. August 2025
- Bundesministerium der Justiz: § 34 SGB V
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention
- GKV-Spitzenverband: Präventionskurse der Krankenkassen
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Kostenfreie Telefonberatung zur Rauchentwöhnung
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen
